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   VGH Hessen, 06.05.1997 - 1 TZ 1183/97   

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VGH Hessen, 06.05.1997 - 1 TZ 1183/97 (https://dejure.org/1997,8777)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.05.1997 - 1 TZ 1183/97 (https://dejure.org/1997,8777)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - 1 TZ 1183/97 (https://dejure.org/1997,8777)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 12 Abs 1 GG
    Zwischenprüfung bzw Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst: Erfordernis einer normativen Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 74 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 27.09.1995 - 1 UE 3026/94

    Ausschluß von der Prüfung zur Zweiten Pädagogischen Staatsprüfung in Hessen wegen

    Auszug aus VGH Hessen, 06.05.1997 - 1 TZ 1183/97
    Dem entspricht auch die Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 27. September 1995 - 1 UE 3026/94 -, NVwZ-RR 1996, 654).

    Bis zum Vorliegen derartiger normativer Regelungen kann nach der Rechtsprechung des Senats vorläufig von den vorhandenen Regelungsinhalten der APOgD in Verbindung mit den Bestimmungen des Fürsorgeerlasses ausgegangen werden, die den Antragsgegner aufgrund bestehender Praxis binden und - gemessen an der verfassungsrechtlichen Entscheidung zugunsten der Berufsfreiheit und des gleichen ZUgangs zu öffentlichen Ämtern - mit höherrangigem Recht vereinbar sind (vgl. hierzu Senatsurteil vom 27. September 1995 - 1 UE 3026/94 -, NVwZ-RR 1996, 654).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VGH Hessen, 06.05.1997 - 1 TZ 1183/97
    Das gilt vor allem für das Bestehen und Nichtbestehen der Laufbahnprüfung, ... Die Regelung des Zugangs zu der streitigen Laufbahn berührt das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), das hier durch das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Maßgabe der Eignung und Befähigung (Art. 33 Abs. 2 GG) gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 7, 377, 397 f.; 11, 30, 39; 16, 6, 21; 39, 334, 369).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VGH Hessen, 06.05.1997 - 1 TZ 1183/97
    Das gilt vor allem für das Bestehen und Nichtbestehen der Laufbahnprüfung, ... Die Regelung des Zugangs zu der streitigen Laufbahn berührt das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), das hier durch das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Maßgabe der Eignung und Befähigung (Art. 33 Abs. 2 GG) gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 7, 377, 397 f.; 11, 30, 39; 16, 6, 21; 39, 334, 369).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Hessen, 06.05.1997 - 1 TZ 1183/97
    In diesem Bereich hat der Gesetzgeber aufgrund des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips (Art. 20 GG) die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen und darf sie nicht der Verwaltung überlassen (vgl. für Prüfungen im allgemeinen BVerfGE 84, 34, 45 m.w.N.; Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 35.92 - s. 421.0 Nr. 313 = BVerwGE 92, 132, 140).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 06.05.1997 - 1 TZ 1183/97
    In diesem Bereich hat der Gesetzgeber aufgrund des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips (Art. 20 GG) die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen und darf sie nicht der Verwaltung überlassen (vgl. für Prüfungen im allgemeinen BVerfGE 84, 34, 45 m.w.N.; Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 35.92 - s. 421.0 Nr. 313 = BVerwGE 92, 132, 140).
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus VGH Hessen, 06.05.1997 - 1 TZ 1183/97
    Das gilt vor allem für das Bestehen und Nichtbestehen der Laufbahnprüfung, ... Die Regelung des Zugangs zu der streitigen Laufbahn berührt das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), das hier durch das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Maßgabe der Eignung und Befähigung (Art. 33 Abs. 2 GG) gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 7, 377, 397 f.; 11, 30, 39; 16, 6, 21; 39, 334, 369).
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VGH Hessen, 06.05.1997 - 1 TZ 1183/97
    Entscheidendes Kriterium dafür, ob es sich bei Rechtsbestimmungen um Rechtssätze oder allgemeine Verwaltungsvorschriften handelt, ist ebenso wie bei der Abgrenzung von Verordnungen und Verwaltungsakten die äußere Form, insbesondere ihre Bezeichnung als Gesetz oder Verordnung usw., der Hinweis auf die Ermächtigungsgrundlage und die Verkündung in der für Rechtssätze üblichen Form (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985, BVerwGE 72, 38, 45).
  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus VGH Hessen, 06.05.1997 - 1 TZ 1183/97
    Das gilt vor allem für das Bestehen und Nichtbestehen der Laufbahnprüfung, ... Die Regelung des Zugangs zu der streitigen Laufbahn berührt das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), das hier durch das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Maßgabe der Eignung und Befähigung (Art. 33 Abs. 2 GG) gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 7, 377, 397 f.; 11, 30, 39; 16, 6, 21; 39, 334, 369).
  • BVerwG, 13.03.1992 - 2 B 96.91

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Rahmen eines

    Auszug aus VGH Hessen, 06.05.1997 - 1 TZ 1183/97
    Diese Grundsätze gelten auch im Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 13. März 1992 - 2 B 96.91 - s. 232 § 15 a Nr. 1 und vom 8. Februar 1995 - 2 B 142.94 -) ...".
  • BVerwG, 08.02.1995 - 2 B 142.94

    Streitwertfestsetzung für eine angefochtene Laufbahnprüfung für den gehobenen

    Auszug aus VGH Hessen, 06.05.1997 - 1 TZ 1183/97
    Diese Grundsätze gelten auch im Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 13. März 1992 - 2 B 96.91 - s. 232 § 15 a Nr. 1 und vom 8. Februar 1995 - 2 B 142.94 -) ...".
  • VGH Hessen, 29.06.2017 - 1 A 2394/15

    Zulassung zur Aufstiegsausbildung

    Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 6. Mai 1997 (- 1 TZ 1183/97 -) unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juni 1995 ausgeführt, dass die Regelung der Laufbahnprüfung von Beamtenanwärtern in ihren wesentlichen Teilen einer normativen Festlegung bedürfe, weil der Gesetzgeber aufgrund des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen habe und sie nicht der Verwaltung überlassen dürfe.

    Dasselbe gilt, soweit die Klägerin sich zur Begründung des Normerfordernisses auf den Beschluss des Hess. VGH vom 6. Mai 1997 (- 1 TZ 1183/97 -) beruft, in dem unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 1. Juni 1995 (- 2 C 16/94 -, juris) ausgeführt wird, die wesentlichen Teile einer Regelung der Zwischenprüfung von Anwärtern des gehobenen Dienstes in der allgemeinen Landesverwaltung bedürften einer Normierung durch Gesetz oder Verordnung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1999 - 6 A 3061/97

    Zulassung eines dienstältesten Polizeibeamten zu einem Aufstiegslehrgang von dem

    A.A. für die Zulassungsprüfung zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst Bayerns - allerdings ohne Erwähnung des oben zitierten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juni 1995: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 11. Juni 1996 - 3 C 95.4126 -, DVBl 1997, 378; ebenso wie hier (für eine Zwischenprüfung von Beamtenanwärtern des gehobenen Dienstes) aber: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 6. Mai 1977 - 1 TZ 1183/97 -, ZBR 1997, 403.
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 2 LA 343/10

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage einer Verfassungsmäßigkeit der in § 122 S. 1

    Auch im Prüfungsrecht müssen die wesentlichen Entscheidungen daher durch den parlamentarischen Gesetzgeber getroffen werden (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 1.6.1995 - BVerwG 2 C 16.94 -, BVerwGE 98, 324 = NVwZ 1997, 73 = juris Langtext Rdnr. 15 m. w. N.; Hessischer VGH, Beschl. Urt. v. 27.9.1995 - 1 UE 3026/94 -, NVwZ-RR 1996, 654 = juris Langtext Rdnr.; Beschl. v. 6.5.1997 - 1 TZ 1183/97 -, DÖD 1998, 290 = juris Langtext Rdnr. 6 ff.; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rdnr. 19 ff. m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 23.11.2004 - 2 K 6217/02

    Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in den Laufbahnabschnitt III

    vgl. für Prüfungen im allgemeinen BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 u.a. -, BVerfGE 84, 34; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 35/92 -, BVerwGE 92, 132; OVG NRW, Beschluss vom 16. August 1999 - 6 A 3061/97 -, IÖD 2000, 50; ebenso für die Zwischenprüfung von Beamtenanwärtern des gehobenen Dienstes Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 6. Mai 1997 - 1 TZ 1183/97 -, DÖD 1998, 290.
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